Welchen Anhänger darf ich mit meinem Führerschein ziehen?
Klasse BE oder alte Klasse 3:
Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 und Klasse BE dürfen alle einachsigen Anhänger mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
Klasse B:
Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
Insgesamt gilt:
Entscheidend ist immer das tatsächliche Gesamtgewicht mit Ladung. Beachten Sie bitte die Zuglast Ihres Fahrzeuges!
Wann darf ich meinen Anhänger auf 100 km / h zulassen?
Mit Wirkung vom 21.10. 2005 hat der Gesetzgeber auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen für PKW mit Anhänger Tempo 100 km / h ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden!
Das Zugfahrzeug darf bis maximal 3500 kg Gesamtmasse zugelassen sein.
Das Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein.
Die Reifen des Anhängers müssen auf mindestens 120 km / h zugelassen sein (Geschwindigkeitsindex L.) und dürfen nicht älter als 6 Jahre sein.
Eine 100 km / h Plakette muss am Heck des Anhängers angebracht werden (erhältlich bei Ihrer Zulassungsstelle).
Bei gebremsten Anhängern gilt: Der Anhänger muss mit hydraulischen Radstoßdämpfern ausgestattet sein.